Scheidungsimmobilie – Mögliche Lösungen

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht zwingend. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls weiterlesen... übernommen werden.

 

Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Wohnungsknappheit: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Der Wohnungsbau steckt in der Krise und wird weiterhin den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. Zur selben Zeit ziehen die Preise für Immobilien langsam wieder an. Warum Kaufinteressenten jetzt handeln sollten.

Nach Expertenmeinung hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des Baus von neuen Wohnungen gibt es gravierende Hindernisse. Laut einem Artikel im Nachrichtenblatt wären 2023 allein 700.000 zusätzliche Wohnungen notwendig. Doch Baukosten, Grundstückskosten und Finanzierungskosten machen dies fast unmöglich.

So wurden im Februar dieses Jahres laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 22.300 Wohnbauten genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit immer weiter sinkenden Genehmigungen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen verdeutlichen, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so widrig wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Erfordernis trifft auf stark gestiegene Baukosten, deutliche Zinssprünge und vielerlei Auflagen, was den Wohnungsbau in eine Krise bringt. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark wirkte sich dies auf renovierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland aus.

 

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten



Dies könnte die Preise bald wieder steigen lassen. Erste Zeichen dieser Entwicklung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Wohnimmobilienindex ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im April dieses Jahres stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit 1,25 % den größten Preisanstieg verzeichneten. Diese Richtung könnte sich weiterentwickeln.

 

Gründe, warum man jetzt kaufen sollte



Gerade dort, wo die Preise nicht stark gefallen sind, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das vorteilhafte Fenster könnte sich bald zu Ende gehen, da weiterlesen... die stabilen Zinsen und gesunkenen Preise viele Käufer wieder mobilisieren.

Auch angesichts des Mietenanstiegs erscheint der Erwerb von Immobilien besonders sinnvoll. In dieser Periode, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Potentielle Käufer sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein neutraler Finanzexperte eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Möchten Sie Hilfe beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Wohnungsknappheit: Jetzt kaufen, bevor die Preise steigen?

 



Der Wohnungsbau steckt in der Krise und wird zukünftig den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. In derselben Zeit steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum man jetzt zuschlagen sollte.

Fachleuten zufolge hat sich die Lage am Immobilienmarkt in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des Baus von neuen Wohnungen gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Nachrichtenblatt wären in diesem Jahr allein 700.000 neue Wohnungen nötig gewesen. Doch die stark steigenden Kosten in Bau, Grund und Finanzierung erschweren dies.

So wurden im Februar 2024 laut den Daten des Statistischen Bundesamts nur 22.300 Wohnungen neu genehmigt – ein 20,6-prozentiger Rückgang zum Vorjahr, mit immer weiter sinkenden Genehmigungen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen verdeutlichen, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so problematisch wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Erfordernis trifft auf hohe Baukosten, deutliche Zinsanstiege und verschiedene Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine Ausnahmesituation bringt. Gleichzeitig erholen sich die Preise wieder. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Preise für Immobilien in Deutschland im letzten Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark waren sanierungsbedürftige Altbauten und ländliche Immobilien betroffen.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preisentwicklung schnell umkehren. Erste Zeichen dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Index ist zu beobachten, dass die Immobilienpreise seit vier Monaten in Folge steigen. Im vergangenen Monat stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei die Preise für Eigentumswohnungen um 1,25 Prozent am meisten gestiegen sind. Diese Wende könnte sich verfestigen.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nicht stark gefallen sind, bieten sich Kaufinteressenten derzeit deutlich größere Verhandlungsspielräume. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des Mietenanstiegs mehr Informationen... erscheint der Kauf einer Immobilie besonders vorteilhaft. In dieser Zeitspanne, in der die Preise noch moderat und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Erwerb von Immobilien. Kaufinteressenten sollten daher diese Chance ergreifen und kaufen. Ein erfahrener regionaler Makler kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wohnung zu finden, während ein neutraler Finanzierungsberater eine persönliche Finanzierungsoption für Sie findet.

Brauchen Sie Hilfe bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

Die Wahl des geeigneten Maklervertrags: Worauf sollte ich achten?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

Die Wahl des geeigneten Maklervertrags: Worauf sollte ich achten?

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

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